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Inzuchtkoeffizient (IK)


Der Inzuchtkoeffizient (IK) beschreibt, wie eng beide Eltern einer Taube miteinander verwandt sind.

Sehen wir uns dazu dieses Beispiel an. Für die Taube 0 wurde eine Abstammung generiert. Die Eltern sind die Tauben 1 und 16. Um den Inzuchtkoeffizient dieser Eltern zueinander zu berechnen, müssen wir uns die Generationen danach anschauen.

Zur einfacheren Nachvollziehbarkeit wurden die doppelten Ahnen beider Eltern farblich hervorgehoben. Wie Sie sehen, ist der Großvater mütterlicherseits gleichzeitig der Ur-Großvater väterlicherseits.

Es ergibt sich ein IK von 6,25%.

Wie kommen wir auf diesen Wert?

Zunächst wird auf der väterlichen Seite nachgesehen, wie viele Generationen (vom Vater aus) der erste gemeinsame Ahne entfernt ist. Dies wäre in diesem Fall 2 Generationen. Dann schauen wir, wie viele Generationen der gleiche Ahne auf der mütterlicher Seite (von der Mutter aus) entfernt ist. Das wäre hier nur 1 Generation. Die Formel für das Berechnen des IKs lautet:

IK = (∑(½)Generationen zum Vater + Generationen zur Mutter + 1) x 100
IK = (∑(½)2 + 1 + 1) x 100
IK = (∑(½)5) x 100

Da dies in diesem Fall der einzige doppelte Ahne beider Elternteile ist, müssen weitere Vorkommen nicht addiert (∑) werden. Ansonsten müssten auf gleiche Weise weitere Vorkommen zum Wert addiert werden, bevor das Ergebnis mit 100 multipliziert würde.

IK = ((0,5)5) x 100
IK = 0,0625 * 100
IK = 6,25%

Sobald ein Elternteil bei der Berechnung berücksichtigt wurde, müssen dessen Vorfahren aus der weiteren Berechnung ausgeschlossen werden. Ein IK von 0 bedeutet jedoch nicht, dass keine Inzucht betrieben wurde. Der IK betrachtet nicht, ob Inzucht im Stammbaum des Elterntiers selbst betrieben wurde. Selbst wenn ein Elterntier von vollbürtigen Geschwistern abstammen würde, wäre der IK in diesem Fall 0, sofern sonst kein Ahne bei den Elterntiere doppelt vorkommen würde.

Deshalb ist es ratsam, sich ebenfalls den Ahnenverlustkoeffizient (AVK) anzusehen. Dieser betrachtet den Stammbaum der Elterntiere.

Zuletzt aktualisiert am: 05.02.2021



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